Neue Saison ab 01. März !!!
Moped
Ein Moped zählt in Deutschland zu den motorisierten Fahrzeugen, die eine geringe Leistung erbringen. Diese Fahrzeugart muss nicht bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden und benötigt dementsprechend auch kein Kfz-Kennzeichen. Um das Fahrzeug dennoch kenntlich zu machen und im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, brauchen die Fahrer von Mopeds eine Betriebserlaubnis und ein sogenanntes Versicherungskennzeichen, das oft auch als Mopedkennzeichen bezeichnet wird. Dieses Schild dient der Identifizierung des Fahrzeugs und weistwer ohne nach, dass ein gültiger Versicherungsschutz besteht.
E-Scooter
E-Scooter, häufig auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt, werden in den kommenden Jahren immer häufiger auf deutschen Straßen unterwegs sein. Kein Wunder: Sie sind leicht, wendig, leise, abgasfrei, lassen sich gut transportieren und bringen ihren Fahrer zügig von A nach B. Allerdings gilt es hinsichtlich der Betriebserlaubnis und der Versicherung einiges zu beachten, da E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft werden.
In Deutschland gilt ab sofort: Wenn für einen batteriebetriebenen E-Scooter eine Betriebserlaubnis vorliegt und dieser auf der Straße genutzt werden soll, besteht eine Versicherungspflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings E-Scooter, deren Geschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt. Für E-Roller, die nur auf privaten Grundstücken genutzt werden, besteht keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht (im Handel häufig gekennzeichnet mit E-Sooter ohne Straßenzulassung).
Eine Versicherung für den E-Scooter abzuschließen, ist mit einem nur geringen Aufwand verbunden und deutlich unkomplizierter als der Abschluss einer KFZ-Versicherung. Bei einem Elektro-Scooter ist es beispielsweise nicht nötig, ihn bei der Gemeinde anzumelden. Trotzdem ist es natürlich wichtig, sich gegen verursachte Schäden im öffentlichen Straßenverkehr abzusichern. Genau deshalb muss seit dem 15. Juni 2019 ein Kennzeichen bzw. Aufkleber am E-Roller angebracht werden. Dieses spezielle Versicherungskennzeichen können Sie direkt über unsere Webseite beantragen. Das Kennzeichen belegt, dass der Besitzer den E-Scooter bis zum 28. bzw. 29.02. des Folgejahres versichert hat.
Vielen Menschen, die sich für den Kauf eines E-Scooters interessieren, ist nicht klar, unter welchen Voraussetzungen die wendigen Flitzer überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) offiziell für Radwege und Straßen in Deutschland zugelassen.
Folgende Fakten gelten bei E-Scootern:
die Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten
die Fahrer der E-Roller unterliegen keiner Helmpflicht
es wird kein Führerschein benötigt
es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren
es werden zwei voneinander unabhängige Bremsen benötigt
es werden ein Scheinwerfer und eine Schlussleuchte benötigt
es werden Rückstrahler und Seitenreflektoren benötigt
E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn benutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten!
Selbst berechnen und abschließen und es wird Ihnen in wenigen Tagen zu geschickt:
die Bayerische
E-Scooter Zum Berechnen
Moped Zum Berechnen
Itzehoer ( Testsieger)
Moped und E-Scooter Zum Berechnen
Barmenia
Moped und E-Scooter Zum Berechnen
Gerne beraten wir Sie persönlich und finden den am besten zu Ihren Bedürfnissen passenden Versicherungstarif.